Novellierung der Ersatzschul-Verordnung tritt zum 1.August in Kraft

Seit 2016 ist das Ministerium für Schule und Bildung NRW damit befasst, die Ersatzschul-Verordnung (ESchVO), die für alle Ersatzschulen im Lande die wichtigste Rechtsgrundlage ist, zu überarbeiten. Inzwischen - nach vier Jahren und vielen Verhandlungsrunden mit den Schulverbänden der Ersatzschulen - ist das "Werk" vollendet. Ergebnis: Die Verordnung wurde in vielen Teilen aufgebläht und verkompliziert. Man merkt dem neuen Text unmittelbar an, dass es Haupt-Anliegen der Verfasser beim Ministerium war, die Vorschriften für Ersatzschulen möglichst weitgehend den Vorschriften für öffentliche Schulen anzugleichen - was verfassungsrechtlich an vielen Stellen zu bedenklichen Regelungen geführt hat.

So wird z.B. ein neues "Feststellungsverfahren" für Schulleitungen eingeführt, wobei die Voraussetzungen für die Bestellung von Schulleitungen bei Ersatzschulen hinsichtlich der vorausgesetzten Vordienstzeiten an die (nur für öffentliche Schulen geltende) Laufbahnverordnung gekoppelt wird. Das unterläuft die Personalhoheit der privaten Schulträger und ist nicht durch das Grundgesetz gedeckt. Positiv dagegen ist für die Waldorfschulen im Lande, dass nach der Neufassung der Verordnung nun auch Absolventen von Waldorfseminaren als Schulleitungen bestellt werden können.

Der Verordnungsgeber greift in die Autonomie der Schulträger ferner ein, indem er vorschreibt, mit wieviel Mentorenstunden Lehrkräfte im Feststellungsverfahren begleitet werden müssen. Und viele weitere Vorschriften der Neufassung der Verordnung verkomplizieren das Leben der Ersatzschulen im Lande völlig unnötig, ohne dass das vom Gebot der Gleichwertigkeit des Grundgesetzes gedeckt wäre.

Schade: Das Schulministerium hat damit eine Chance verpasst. Statt dass man Ersatzschulen partnerschaftlich auf Augenhöhe behandelt, wird die Bürokratie erweitert und die Aussicht auf viele unnötige Auseinandersetzungen zwischen Schulträgern und Behörden eröffnet. Das wäre nicht nötig gewesen, wenn die Vertreter des Ministeriums in den Verhandlungen mit den Schulverbänden im Vorfeld der Novellierung kompromissbereiter gewesen wären.

Ingo Krampen, Rechtsanwalt, Notar und Mediator

Der Text der Änderungsverordnung findet sich hier >>>

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