Die staatliche Schulaufsicht darf nicht alles! Ein mutiges Rechtsgutachten beurteilt die geplante Neuausrichtung der Schulaufsicht in Niedersachsen als verfassungswidrig

Das wächst sich inzwischen zu einem Trend aus: Die Rechnungshöfe der Länder suchen nach potentiellen Einsparungen, die dem Land nicht wehtun, und weisen dann die Behörden an, präventiv tätig zu werden. Solche Potentiale sind nicht sehr zahlreich. Dazu gehören deswegen fast immer die Ausgaben der Länder für Schulen in freier Trägerschaft, namentlich der Ersatzschulen. Insofern war es auch nicht sehr überraschend, dass die Landesschulbehörde Niedersachsen den Trägern von Ersatzschulen kürzlich ankündigte, die Maßnahmen, die in einem sogenannten „internen Projektbericht“ zur Neuausrichtung der Schulaufsicht nach den Vorgaben des Landesrechnungshofs entwickelt worden waren, demnächst konsequent umsetzen zu wollen.

Kernpunkte des Vorhabens der Landesschulbehörde:

Es sollen anlasslose allgemeine Prüfungen von finanzhilfeberechtigten Ersatzschulen turnusmäßig alle fünf Jahre stattfinden;

Nicht finanzhilfeberechtigten Schulen soll eine jährliche Berichtspflicht auferlegt werden;

Dabei sollen auch regelmäßige Unterrichtsbesuche vor Ort erfolgen;

Zur Überprüfung der Qualifikation von Lehrkräften soll das Instrument der Unterrichtsgenehmigung wieder eingeführt werden;

Schulgelder von mehr als 200 € im Monat sollen unzulässig werden;

Der Einsatz von Lehrkräften auf Honorarbasis soll ganz untersagt werden.

In einem sehr sorgfältigen – über 100 Seiten starken – Rechtsgutachten untersuchte die namhafte Rechtswissenschaftlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Hannover, im Auftrag der Landesarbeitsgemeinschaft der Waldorfschulen in Niedersachsen die Rechtmäßigkeit des Vorhabens der Landesschulbehörde. Sie kommt zu sehr eindeutigen Ergebnissen: Alle vorgenannten Punkte des Projektberichts sind verfassungswidrig!

Es ist zu hoffen, dass dieses Gutachten den von der Auftraggeberin erhofften Zweck erfüllt, nämlich als Grundlage zu dienen für einen konstruktiven Dialog mit den niedersächsischen Schulbehörden.

Ein für die Kanzlei Barkhoff und Partner nicht unerfreuliches Nebenergebnis des Gutachtens: An vielen Stellen zitiert Prof. Brosius-Gersdorf das Handbuch von Keller/Krampen, Das Recht der Schulen in freier Trägerschaft. Ebenso bestätigt sie im Ergebnis fast vollständig ein von Barkhoff und Partner erstattetes Kurzgutachten zum gleichen Thema vom 12.6.2015.

Das Gutachten findet sich unter:

www.freie-schulen.de/html/gen/downloads.php

Rechtsanwalt Ingo Krampen


09.11.2016


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