Waldorf gegen Montessori?

Der Streit eines im Jahr 2016 geschiedenen Elternpaares darüber, welchen Kindergarten ihr im Jahr 2014 geborenes gemeinsames Kind besuchen soll, wurde vom OLG Hamm jetzt in letzter Instanz entschieden (Beschluss vom 25.5.2018, Az. 4 UF 154/17).

Das Besondere an diesem Konflikt zum Sorgerecht ist, dass er durch die gegensätzliche Einstellung beider Eltern zu einer weltanschaulichen Auseinandersetzung gerät: Während die Mutter das Kind im Waldorfkindergarten unterbringen will, lehnt der Vater dies strikt ab und bevorzugt einen Kindergarten mit Montessori-Ausrichtung. Er begründet dies mit der hinter der Waldorfpädagogik stehenden „Ideologie“, die er ablehnt. Die Mutter wiederum ist der Auffassung, dass gerade die Waldorfpädagogik der „zurückhaltenden Persönlichkeit“ des Kindes entspreche und die biologisch-dynamische Nahrung sich positiv auf seine empfindliche Haut auswirke.

Erstinstanzlich übertrug das Amtsgericht der Mutter die Entscheidungsbefugnis über die Kindergartenauswahl, weswegen das Kind nun seit Sommer 2017 den Waldorfkindergarten besucht. Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Kindesvaters zurück. Interessant ist die Beschwerdeentscheidung aus zwei Gründen:

Zum einen hält sich das OLG weise aus dem Weltanschauungsstreit der Eltern ganz heraus. Zitat: Dem Senat obliegt nicht die Entscheidung über eine grundsätzliche Billigung oder Ablehnung der Waldorfpädagogik.

 Zum anderen wird sehr konsequent allein auf die Bedürfnisse des Kindes abgestellt: Dieses habe sich gut im Waldorfkindergarten eingelebt, der Streit der Eltern verunsichere es und ihm dürfe jetzt kein Wechsel in der Betreuungssituation zugemutet werden. Ja, das Gericht geht noch weiter: Es sei auch nicht entscheidend, dass die Mutter im Verfahren unwahre Behauptungen aufgestellt habe, um ihren Argumenten Nachdruck zu verleihen. Wieder Zitat: Jedoch ist ein Bestrafen der Kindesmutter für Fehlverhalten nicht möglich, da alleiniger Maßstab das Kindeswohl ist.

(Quelle: NJW Heft 41/2018, Seite 3031 ff.)

Ingo Krampen, Rechtsanwalt, Notar und Mediator

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