Wir bieten die Durchführung von Schieds- und Schlichtungsverfahren an. Das förmliche Schiedsverfahren wird von fachkundigen Schiedsrichter/innen geführt und endet mit verbindlichen Vergleichen und Schiedssprüchen. Entscheidungen des Schiedsgerichts können für vollstreckbar erklärt werden.
Bei Schlichtungsverfahren werden von erfahrenen Schlichter/innen Vorschläge für nachhaltige Konfliktlösungen erarbeitet.
Vorteile von Schieds- und Schlichtungsverfahren:
- Es liegen große Erfahrungen nicht nur im gewerblichen Bereich, sondern insbesondere auch im Bereich gemeinnütziger (Non-Profit-) Unternehmen vor;
- es werden immer interessengerechte Lösungen gesucht;
- die Konfliktparteien haben selbst die Wahl zwischen verschiedenen Formen der Konfliktbewältigung und zwischen verschiedenen kompetenten Mediatoren, Schlichtern und Schiedsrichtern;
- alle Verfahren werden zügig und unbürokratisch durchgeführt.
Übrigens:
Die Zuständigkeit unserer Schiedsstelle kann entweder für den Einzelfall verabredet oder generell in Gesellschaftsverträgen und Satzungen vereinbart werden.
Schiedsgerichtsordnung einsehen (PDF)