HERZLICH WILLKOMMEN

Arbeitsrecht


Die Ansätze des heutigen Arbeitsrechtes entstanden mit Beginn der Industrialisierung im 19. Jahrhundert. Ausgangspunkt waren die damals herrschenden Missstände mit ihrem Ungleichgewicht der Macht der Vertragspartner. Erst in der Weimarer Republik entstanden entscheidende Weiterentwicklungen auch im kollektiven Arbeitsrecht.

Das Arbeitsverhältnis sichert heute den meisten Menschen ihren Lebensunterhalt und bildet die Basis, auf der soziale Beziehungen entstehen und sich entwickeln. Der Bestand eines Arbeitsverhältnisses bedeutet deshalb für jeden einzelnen Menschen eine enge Verbindung mit der sozialen Welt. Damit ist Arbeit nicht nur reiner Broterwerb, sondern ermöglicht erst die Entfaltung und Entwicklung der menschlichen Persönlichkeit.

Aber auch für Unternehmen und gemeinnützige Einrichtungen sind gute und motivierte Mitarbeiter für das Erreichen des Unternehmenszieles von entscheidender Bedeutung. Deshalb versuchen wir, soweit es gewünscht und objektiv gerechtfertigt ist, streitige Auseinandersetzungen durch eine gute vorsorgende Rechtsberatung zu vermeiden oder vorhandene Rechtsstreitigkeiten in eine einvernehmliche Lösung münden zu lassen. So werden Kraft und Zeit unserer Mandanten nicht in einem Gerichtsverfahren gebunden. Dies eröffnet für ein (gemeinnütziges) Unternehmen, ebenso wie für den betroffenen Arbeitnehmer, die Möglichkeit einer zukunftsfähigen Lösung des Konflikts.

Natürlich streiten wir auch fachkompetent und durchsetzungsstark für das Recht unserer Mandanten vor Gericht.

Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, ist es für beide Vertragspartner zunächst einmal wichtig, die eigene Rechtsposition zu klären, um zu einer interessengerechten Lösung zu kommen.

Von erheblicher Bedeutung ist, wann der anwaltliche Rat eingeholt wird. Geschieht dies bereits im Vorfeld einer personellen Maßnahme, lassen sich außergerichtlich häufig interessengerechtere Lösungen erarbeiten als im gerichtlichen Verfahren. Denn der Handlungsspielraum für die Parteien wird oft kleiner, wenn das Gericht als Herr des Verfahrens handelt und entscheidet.


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