HERZLICH WILLKOMMEN

Sozialrecht

Das Sozialrecht regelt die Ansprüche und Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht.

Es umfasst die Bereiche Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung, Wohngeld, Kindergeld, "Erziehungsgeld", Elterngeld, Ausbildungsförderung, Sozialhilfe und den Bereich des Kinder- und Jugendhilferechts.

Die Leistungen der Sozialversicherung setzen meist dann ein, wenn aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. Umfasst sind z.B. Leistungen zur finanziellen Absicherung wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsvermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation von Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern. Weitere Sozialleistungen sind die Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung und Angebote der Kindertagesbetreuung. Zu den Ansprüchen aus dem Versorgungs- und Fürsorgerecht zählen die Leistungen des Schwerbehindertenrechts und die Leistungen des Arbeitslosengeldes II sowie der Sozialhilfe.

Sozialrecht von A bis Z: Rechtsanwälte Barkhoff & Partner in Bochum.

Das Kinder- und Jugendhilferecht ist als Teilbereich des Sozialrechts im SGB VIII geregelt. Es ermöglicht jungen Menschen und Personensorgeberechtigten Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen umfassen Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie, Hilfe zur Erziehung (zB. Integrationshelfer, Internatsunterbringung), Eingliederungshilfe für junge Menschen mit seelischer Behinderung und Angebote der Kindertagesbetreuung.

Vom Sozialrecht umfasst ist das Vertragsarztrecht, die Rechte und Pflichten der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren) und ihre Rechtsbeziehungen untereinander.


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