HERZLICH WILLKOMMEN

Vereins- und Gesellschaftsrecht

Das Vereinsrecht wird vielfach unterschätzt. Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften steht bei körperschaftlichen Strukturen die Begegnung von Menschen im Vordergrund.

Die gesetzlichen Vorschläge zur Gestaltung von Vereinsstrukturen sind – bis auf wenige vorgeschriebene Formalien – nicht zwingend. Wie sollen heute in Vereinen und Verbänden neue Formen der Willensbildungen ausgebildet werden und wie kann gleichzeitig nachhaltige Handlungsfähigkeit sichergestellt sein? Viele Vereine orientieren sich zu stark und zu ausschließlich an den gerade nicht vorgeschriebenen und zwingenden gesetzlichen Leitbildern. Diese sind in vielen Fällen gerade nicht geeignet.

Vereinsgründung mit der Kanzlei Barkhoff & Partner in Bochum.

Gerade auch Vereine sind individuell und genau passend zu den Zielen des Vereins zu gestalten. Diese Fragestellung beschäftigt die Rechtsanwaltskanzlei Barkhoff & Partner seit vielen Jahren. Bei dieser Tätigkeit kommt es auf Kreativität aber auch Dienstleistungsbereitschaft an. Vereine und Verbände betrachten wir als wichtige Rechtsformen und Instrumente einer aktiven Bürgergesellschaft.


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